Sie haben für Ihr Unternehmen oder Ihren Mandanten bereits ein Schiedsverfahren oder einen Rechtsstreit erfolgreich abgeschlossen. Ihnen liegt ein Schiedsspruch oder eine gerichtliche Entscheidung vor und Sie müssen die erworbenen Rechtstitel in Deutschland vollstrecken.

Wir schaffen die Voraussetzung dafür und betreiben die Zwangsvollstreckung.

Unser Leistungsangebot umfasst:

  • Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche, z.B. New Yorker Übereinkommen
  • Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile
  • Verfahren zur Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel und Zwangsvollstreckung in Deutschland



Schuffels Rechtsanwälte
Studio legale / Law Firm
Gümbelstr. 2
D-80636 München

Tel.: +49 (89) 12 11 54 6
Fax: +49 (89) 12 11 54 89
E-Mail: info(at)schuffels.de